Insolvenzverwaltung

Eine besondere Spezialisierung der Kanzlei liegt im Bereich des Insolvenzrechts.

Unser Bestreben ist es, soweit möglich, das insolvente Unternehmen zunächst zu stabilisieren und sodann nachhaltig ganz oder teilweise zu sanieren.

Die Grundlage für eine erfolgreiche Betriebsfortführung im eröffneten Insolvenzverfahren wird bereits während einer vorgeschalteten vorläufigen Insolvenzverwaltung gelegt. Neben der Sicherung des notwendigen Betriebsvermögens und der Organisation der Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes unterstützen wir das Unternehmen bereits in diesem Verfahrensstadium durch unsere Erfahrung in betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht.

Soweit Sanierungspotentiale vorhanden sind, ist es unser Bestreben, diese durch die rechtlichen Möglichkeiten im Insolvenzverfahren – insbesondere durch Insolvenzplan oder übertragende Sanierung – umzusetzen. Hierbei erfährt der Erhalt von Arbeitsplätzen sowie von Kunden- und Lieferantenbeziehungen auch im Rahmen einer notwendigen Neustrukturierung des Unternehmens eine ganz besondere Gewichtung.

Hauptaufgabe des Insolvenzverwalters ist die Verwaltung des zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens sowie dessen Verwertung in einer Weise, die eine höchstmögliche Gläubigerbefriedigung ermöglicht.

Rechtsanwalt Wolf gehört als Fachanwalt für Insolvenzrecht zu den meistbestellten Insolvenzverwaltern in Hessen, ist spezialisiert auf die Bereiche Autohandel, Maschinenbau und Immobilien und wird seit 10 Jahren an nunmehr 7 Gerichten in Hessen für kleine und mittlere Unternehmen bestellt.

Zwischenzeitlich wurden viele hundert Insolvenzverfahren unterschiedlicher Größenordnung – vom kleinen bis zum mittelständischen Unternehmen - mit stets wechselnden Wirtschaftszweigen betreut. Ergänzend und bei Bedarf können wir jederzeit auf ein gewachsenes Netzwerk externer Fachkräfte und Berater zurückgreifen.

Bei allen Aufgaben werden wir von einem erfahrenen Team qualifizierter Mitarbeiter unterstützt.