Nachlasspflegschaft

Der Nachlasspfleger ist der gesetzliche Vertreter der unbekannten Erben einer verstorbenen Person. Seine Aufgabe ist im wesentlichen die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses und die Ermittlung der Erben.

Die Nachlasspflegschaft wird in der Regel von Amts wegen angeordnet, wenn der Nachlass fürsorgebedürftig ist und entweder kein testamentarischer oder gesetzlicher Erbe bekannt ist oder diese Erben die Erbschaft (z. B. wegen bekannter Überschuldung des Nachlasses) ausgeschlagen haben.

Der Nachlasspfleger hat das vorhandene Nachlassvermögen zu ermitteln und es ggfls. bestmöglich zu verwerten, wenn eine kurzfristige Erbenermittlung nicht zu erwarten ist. Soweit Kontoguthaben oder Bargeld vorhanden sind oder aus der Veräußerung von Gegenständen Erlöse erzielt werden können, wird der Nachlasspfleger diese Gelder in der Regel auf einem separaten Treuhandkonto für dieses Verfahren hinterlegen.

Aufgabe des Nachlasspflegers ist es ferner, die bestehenden Nachlassverbindlichkeiten der verstorbenen Person zu ermitteln. Hierzu wird er sich in der Regel der im Nachlass vorgefundenen Unterlagen bedienen.

Aus den ermittelten Daten wird ein Nachlassverzeichnis erstellt, aus dem sich die Vermögenswerte und die diesen gegenüberstehenden Verbindlichkeiten (einschließlich Bestattungskosten) der verstorbenen Person ergeben.

Frau Rechtanwältin Karoline Wolf betreut im Auftrage mehrerer Gerichten seit 2007 schwerpunktmässig Nachlasspflegschaften und verfügt über umfassende Expertise. Häufig wird sie bei Nachlässen mit Bezug zu Unternehmensbeteiligungen oder Immobilienvermögen hinzugezogen.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Insolvenzverwaltung sowie der Nachlasspflegschaft und -verwaltung können die beauftragenden Nachlassgerichte sowie Vertragspartner und Nachlassgläubiger der Verstorbenen sowie deren Erben auch in diesem Bereich eine Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Team erwarten, das ein hohes Maß an rechtlicher, aber auch menschlicher Kompetenz bietet.